Mehrwertsteuerabrechnung seit 1.1.2010 und neuer Steuersatz seit 1.1.2018:
Bisher waren Fort- und Weiterbildungsangebote der Mehrwertsteuer nicht unterstellt. Das neue MwSt-Gesetz erlaubt es seit dem 1.1.2010 eine gemischte Verrechnung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die eye academy ab sofort gegenüber Kunden, welche vorsteuerabzugberechtigt sind, die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Gegenüber Privatpersonen oder nicht Vorsteuerabzugberechtigten wird wie bisher keine Mehrwertsteuer fakturiert.
Vorsteuerabzugberechtigte Firmen werden also durch diese neue Verrechnung nicht belastet, da der gesamte Betrag bei der MwSt-Abrechnung als Vorsteuer abgezogen werden kann. Uns erlaubt es hingegen, dass wir damit auch in den Genuss des Vorsteuerabzuges kommen.