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Unsere Allgemeinen Geschäftsbestimmungen

1.0 Anwendungsbereich und Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma eye academy ltd und deren Kunden und gelten für alle Aus- und Weiterbildungskurse und Seminare der eye academy ltd.

2.0 Anmeldebedingungen

Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular oder schriftlich. Mit dem Absenden des elektronischen Anmeldeformulars, E-Mail oder per Post melden Sie sich verbindlich an und erklären sich mit den AGBs einverstanden. Ihr Ausbildungsplatz ist verbindlich reserviert, sobald Ihre Anmeldung schriftlich vorliegt und Sie eine Bestätigung erhalten haben.

3.0 Teilnahmevoraussetzungen

Die für Kurse und Seminare erforderlichen Vorkenntnisse werden jeweils in der Ausschreibung erwähnt. Personen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der eye academy ltd abgelehnt werden.

4.0 Leistungsverrechnung und Zahlungskonditionen

In den Kurs- und Seminarausschreibungen sind die jeweiligen Preise aufgeführt.
Nach erfolgter Anmeldung werden die Kurs- und Seminarkosten in Rechnung gestellt, welche grundsätzlich vor Beginn des Anlasses vollständig zu bezahlen sind. Teil- oder Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.
Rabatte oder Spezialpreise für Einzelpersonen oder Gruppen sind nach Absprache mit der Geschäftsleitung der eye academy ltd ebenfalls möglich.
Zusätzliche Gebühren bei Auslandzahlungen werden vollumfänglich von Kursteilnehmern übernommen.
Zahlungskonditionen sind auf der Rechnung aufgeführt.
Bei offenen Rechnungen behält sich die eye academy ltd das Recht vor, entsprechende Teilnehmer vom Bildungsanlass auszuschliessen.

4.1 Bisher waren Fort- und Weiterbildungsangebote der Mehrwertsteuer nicht unterstellt. Das neue MwSt-Gesetz erlaubt es seit dem 1.1.2010 eine gemischte Verrechnung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die eye academy ab sofort gegenüber Kunden, welche vorsteuerabzugberechtigt sind, die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Gegenüber Privatpersonen oder nicht Vorsteuerabzugberechtigten wird wie bisher keine Mehrwertsteuer fakturiert.

Vorsteuerabzugberechtigte Firmen werden also durch diese neue Verrechnung nicht belastet, da der gesamte Betrag bei der MwSt-Abrechnung als Vorsteuer abgezogen werden kann. Uns erlaubt es hingegen, dass wir damit auch in den Genuss des Vorsteuerabzuges kommen.

5.0 Rücktrittsbedingungen, Annullationskosten und Umbuchungen

5.1 Aus- und Weiterbildungskurse & Seminare: Bei Rücktritt nach der Anmeldung erstatten wir die Kursgebühren wie folgt zurück:
- 100% wenn mindestens zwei Monate vor Kursbeginn
- 60% wenn ein Monat vor Kursbeginn
- 30% wenn zwei Wochen vor Kursbeginn
Unter diesen Fristen ist keine Rückerstattung möglich.

Die Kurskosten sind auch dann geschuldet, wenn Sie die Ausbildung wegen Krankheit, Unfall oder wegen anderen ernstlichen Ereignissen nicht antreten können. Es können keine Erstattungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei Rücktritt nach Beginn der Bildungsanlasses werden keine Seminargebühren erstattet.

5.2 Die Aus- oder Weiterbildung kann aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Trainers durch Unfall oder Krankheit, o.ä.) vom Veranstalter komplett abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden.

6.0 Teilnahmebestätigung und Prüfungszulassung

Teilnahmebestätigungen für Kurse, Seminare oder Lehr- bzw. Studiengänge werden ausgestellt, sofern 80% aller Lektionen besucht worden sind.
Bei Anlässen mit Credit-Points müssen zwingend 100% der Lektionen besucht werden.
Die Prüfungszulassungen richten sich nach den jeweiligen Lehr- bzw. Studiengangsreglementen, Wegleitungen und Prüfungskommissionen.

7.0 Schulausschluss

Bei Verstoss gegen die Schulordnung und bei ungebührlichem Verhalten kann ein Ausschluss aus der Schule erfolgen. Die Teilnehmenden haben dabei sämtliche aus einem solchen Ereignis entstandenen Schäden (Lehrgangskosten, Sachschäden etc.) zu ersetzen.

8.0 Preis- und Programmänderungen

Preis- und Programmänderungen sind der eye academy ltd vorbehalten. Die eye academy hat grundsätzlich das Recht, Ausbildungen und Seminare ersatzlos zu annullieren. Die Kursteilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte Schulungsgebühren vollumfänglich zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.

9.0 Ferien

Die unterrichtsfreie Zeit richtet sich nach den ortsüblichen Feiertagen. Die HFAO richtet sich zudem nach den Ferienplänen der Mittelschulen des Kanton Zürich.

10.0 Haftung

10.1 Bei der Tätigkeit von eye academy ltd handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Es besteht keine Erfolgsgarantie. Eine (Erfolgs-) Haftung wird ausgeschlossen.

10.2 Die eye academy ltd übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während Ausbildungen, Lehrgängen, Seminaren oder Events. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

11.0 Gerichtsstand

Auf die Vertragsverhältnisse mit der eye academy ltd ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes in Lenzburg.